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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für den Verkauf von Kraftfahrzeugen

Stand 01.05.2011

 

I. Vertragsabschluss

1. Der Käufer ist an den Auftrag 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Zeit schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.
2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

 

II. Vermittlung des Neuwagens

1. Für die Vermittlung gilt deutsches Recht.
2. Der Käufer ist damit einverstanden dass ihm der ausländische Vertragspartner erst mit Lieferung des Fahrzeugs benannt wird.
3. Der Käufer verzichtet auf eine Offenlegung der Einkaufsrechnung des Vermittlers.
4. Die Ausstattung richtet sich nach dem Modus des jeweiligen Auslieferungslandes.
5. Im Falle der Vermittlung ist ein Widerruf des Vertrages nach Ziff. VII. Fernabsatzgesetz ausgeschlossen.

 

III. Preise

1. Preiserhöhungen (max. 5%) Konstruktion- oder Formänderungen Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
2. Die Ausstattung entspricht der von uns Angebotenen. Es wird keine Haftung übernommen, für eventuelle Abweichungen von der deutschen Serienausstattung.
3. Keine Preisbindung im Ausland. Das heißt Kursschwankungen werden an den Endverbraucher weitergegeben.
4. Bei EU Importen sind abweichende Steuereinstufungen möglich. Fahrzeuge aus europäischen Ländern werden teilweise mit Dauerabblendlicht geliefert, welches auf Kundenwunsch gegen Aufpreis umgebaut werden kann.

5. Eventuell anfallende Kosten für Zulassungsgebühren und amtliche Kennzeichen werden vom Vermittler nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

IV. Zahlung - Zahlungsverzug

Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige, fällig. Die Zahlung kann nur vorgenommen werden in bar oder mit LZB-Scheck. Bankschecks werden nur entgegengenommen wenn Sie von der Bank unwiderruflich garantiert sind oder sie Überweisen uns vorab den Kaufpreis.

 

V. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind immer schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Ist im Kaufvertrag nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin / eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, ist dieser / diese unverbindlich. Der Kaufvertrag ist geschlossen, sobald der Käufer die Bezahlung bestätigt, oder innerhalb 4 Wochen den Kaufgegenstand liefert.

2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermines oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Der Käufer kann im Falle des Verzuges des Verkäufers auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kraftfahrzeuges nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des Endpreises. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in dem Falle dieses Absatzes ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er im Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er gleichwohl nach Maßgabe der Absätze 1 und 2, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermines oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2. Abs. 1, Satz 3, Abs. 2, sowie 3 dieses Abschnittes.

4. Höhere Gewalt (z. B. Unwetter), Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörung verändern die in Ziffer 1. und 2. genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht auf Besitz des
Kraftfahrzeugbriefes und/oder des Certificate of Confirmation (COC) Auto-Hentzschel UG zu. Führt
eine Störung (z. B. ein Exportstopp, Kontingentierung oder organisatorische Gründe des Herstellers und / oder ausliefernden Vertragshändlers) zu einer Verhinderung/Unmöglichkeit der Auslieferung kann Auto-Hentzschel UG sofort vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche seitens des Käufers sind in diesem Falle ausgeschlossen.

6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderung nicht erheblich ist und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

7. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewicht, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind nur als annähernd zu beachten. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen nur der Feststellung, ob der richtige Kaufgegenstand geliefert ist.

 

VI. Abnahme

1. Der Käufer hat innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand abzunehmen.
2. Weist der Kaufgegenstand Mängel auf, die nach Rüge nicht innerhalb 8 Tagen beseitigt werden, kann der Käufer die Annahme ablehnen.
3. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes ab Zugang der Bereitstellungserklärung vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung nicht imstande ist. In diesen Fällen bedarf es auch nicht der Bereitstellung.
4. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
5. Macht der Verkäufer von den Rechten gem. den Ziffern 3 und 4 keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
6. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

VII. Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz

1. Laut § 3 FernAG hat der Käufer bei Verträgen welche durch ein Fernkommunikationsmittel (z.B. postalisch, Telefax, E-Mail) zustande gekommen sind das Recht den Vertrag binnen 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu widerrufen.
2. Die Kündigung kann schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Falle der Rückgabe trägt der Käufer die Kosten bis Euro 40.-, den Rest der Verkäufer.
3. Die Zulassung und Benutzung des Fahrzeuges ist erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zulässig. Lässt der Käufer das Fahrzeug entgegen dieser Vereinbarung zu oder nutzt es auf andere Weise, so ist der Verkäufer berechtigt Ersatz der Wertminderung zu verlangen.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrags zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.
2. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird der Zeitwert durch Gutachten des TÜV ermittelt. Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Preis zu verrechnen.

 

IX. Haftung

1. Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.
2. Die Ansprüche wegen Lieferverzug sind in Abschnitt IV abschließend geregelt, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt der Wohnsitz des Beklagten als Gerichtsstand.

 

Hier können Sie unsere AGB´s auch als pdf-Datei downloaden.